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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - L 1 KR 382/07   

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https://dejure.org/2010,20028
LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - L 1 KR 382/07 (https://dejure.org/2010,20028)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.11.2010 - L 1 KR 382/07 (https://dejure.org/2010,20028)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. November 2010 - L 1 KR 382/07 (https://dejure.org/2010,20028)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 18 SGB 5 vom 06.08.1998, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 28 Abs 1 S 1 GG
    Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungspflicht für so genannte neue Behandlungsmethoden in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung im Hinblick auf Grundrechte - Anspruch auf Kostenerstattung für Behandlung in ausländischem Krankenhaus mit ...

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Therapie mit Radionuklid markiertem Somatostatin-Analogon (90 Yttrium-Dotactoc) - Pankreastumor, inoperabele Metastasierung im rechten Kieferwinkel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - L 1 KR 382/07
    Materiell setzt eine Kostenübernahme gemäß § 18 SGB V alter Fassung nach der Rechtsprechung des BSG voraus, dass (1) die im Ausland angebotene Behandlung dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht und (2) im Inland keine diesem Standard entsprechende Behandlung der Erkrankung des Versicherten möglich ist (BSG, Urt. v. 16. Juni 1999 - B 1 KR 4/98 R -).

    Dies gilt jedenfalls solange, als die in Frage stehende Behandlungsmethode ausschließlich im Ausland angeboten wird (BSG, Urt. v. 16. Juni 1999 - B 1 KR 4/98 R, Urt. v. 3. September 2003 - B 1 KR 34/01 R -).

    Der Erfolg der Therapie muss belegbar sein, er muss sich aus wissenschaftlich einwandfrei geführten Statistiken über die Zahl der behandelten Fälle und die Wirksamkeit der Methode ablesen lassen (BSG, Urt. v. 16. Juni 1999 - B 1 KR 4/98 R -).

    Darüber hinaus darf es auch keine andere Behandlungsmethode im Inland geben, welche dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse genügt (BSG, Urt. v. 16. Juni 1999 - B 1 KR 4/98 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - L 11 KR 6/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - L 1 KR 382/07
    Und der Genehmigungsvorbehalt in § 135 SGB V betrifft nur die vertragsärztliche (ambulante) Versorgung, hier geht es dagegen um eine Behandlung im Krankenhaus (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17. Januar 2007 - L 11 KR 6/06 -).

    Die 90-Yttrium-Dotatoc Therapie entspricht auch dem Stand der medizinischen Erkenntnisse (so im Ergebnis auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17. Januar 2007 - L 11 KR 6/06 -).

    Zwar hat das LSG Nordrhein-Westfalen in einem Parallelverfahren ausgeführt (Urt .v. 17. Januar 2007 - L 11 KR 6/06 -), dass es auch im Inland vergleichbare Behandlungsangebote gebe, dies betrifft jedoch gleichfalls einen späteren Zeitraum.

  • LSG Hessen, 23.01.2006 - L 8 KR 128/05

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung einer stationären Krebsbehandlung im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - L 1 KR 382/07
    Diese Rechtsauffassung werde durch das Sozialgericht Darmstadt (Hinweis auf Urt. v. 24. Juni 2005 - S 13 KR 392/03) und das Hessische Landessozialgericht (Hinweis auf Beschluss v. 23. Januar 2006 - L 8 KR 128/05) bestätigt.

    Demnach geht der Senat davon aus, dass keine andere gleich erfolgversprechende Behandlung im Inland möglich war (anders möglicherweise in dem vom Hessischen LSG entschiedenen Fall, vgl. Beschluss v. 23. Januar 2006 - L 8 KR 128/05 -).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - L 1 KR 382/07
    Auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des BVerfG v. 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - ergebe sich nichts anderes.

    In seinem Beschluss v. 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - hat das BVerfG ausgeführt, dass in Fällen einer lebensbedrohenden oder sogar regelmäßig tödlichen Erkrankung, für die keine schulmedizinische Behandlungsmethode zur Verfügung steht, auch andere Behandlungsmethoden von den gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmen sind, wenn es für die vom Arzt nach gewissenhafter fachlicher Einschätzung vorgenommene oder von ihm beabsichtigte Behandlung ernsthafte Hinweise auf einen nicht ganz entfernt liegenden Erfolg der Heilung oder auch nur auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf im konkreten Einzelfall gibt.

  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - L 1 KR 382/07
    Soweit der Anspruch nach § 18 Abs. 1 SGB V a.F. einen vorherigen Antrag erfordert (vgl. BSG v. 3. September 2003 - B 1 KR 34/01 R -) ist diese Voraussetzung gewahrt, da sich der Versicherte vor Aufnahme der Behandlung in der Schweiz an die Beklagte wegen einer Genehmigung und Kostenübernahme gewandt hatte.

    Dies gilt jedenfalls solange, als die in Frage stehende Behandlungsmethode ausschließlich im Ausland angeboten wird (BSG, Urt. v. 16. Juni 1999 - B 1 KR 4/98 R, Urt. v. 3. September 2003 - B 1 KR 34/01 R -).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - L 1 KR 382/07
    Dieser Sachleistungsanspruch wandelt sich nach der Rechtsprechung des BSG auch schon für Zeiträume vor dem Inkrafttreten der jetzt ab dem 1. Januar 2004 in § 13 Abs. 4 - 6 SGB V enthaltenen gesetzlichen Regelungen bei Nichterfüllung in einen Kostenerstattungsanspruch um (BSG, Urt. v. 13.7.2004 - B 1 KR 11/04 R -, Urt. v. 4.4.2006 - B 1 KR 5/05 R -).
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 11/04 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - L 1 KR 382/07
    Dieser Sachleistungsanspruch wandelt sich nach der Rechtsprechung des BSG auch schon für Zeiträume vor dem Inkrafttreten der jetzt ab dem 1. Januar 2004 in § 13 Abs. 4 - 6 SGB V enthaltenen gesetzlichen Regelungen bei Nichterfüllung in einen Kostenerstattungsanspruch um (BSG, Urt. v. 13.7.2004 - B 1 KR 11/04 R -, Urt. v. 4.4.2006 - B 1 KR 5/05 R -).
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 26/99 R

    Krankenversicherung - Auslandsbehandlung - Gemeinschaftsrecht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - L 1 KR 382/07
    Der Anwendungsbereich der Vorschrift in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung war nicht auf das vertragslose Ausland beschränkt, aus ihr konnten sich demnach ergänzend zu den zwischenstaatlichen Vorschriften Ansprüche auf Kostenerstattung ergeben (Bundessozialgericht - BSG -, Urt. v. 9. Oktober 2001 - B 1 KR 26/99 R -).
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